27.05.2020

Bewerbungsfrist für Förderung digitaler Gesundheitsforschung verlängert

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will die digitale Vernetzung von Forschung und Versorgung weiter fördern. Nachdem sich das laufende Fördermodul "Aufbau- und Vernetzungsphase" der Medizininformatik-Initiative zunächst auf Daten aus Universitätskliniken fokussiert hat, sollen mit dem Fördermodul "Digitale FortschrittsHubs Gesundheit"  nun auch medizinische Daten aus der Patientenversorgung im stationären und ambulanten Bereich genutzt werden.

Gefördert werden "Digitale FortschrittsHubs Gesundheit" in Form von interdisziplinären und sektorübergreifenden Verbünden aus verschiedenen Partnern, beispielsweise Krankenhäuser, Arztpraxen oder Unternehmen (weitere siehe Richtlinie).

Der Kern eines Digitalen FortschrittsHubs definiert sich durch die sektorübergreifende, digitale und strukturierte gemeinsame Datenbereitstellung mit dem Ziel der gemeinsamen Nachnutzung in enger Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, IT und Versorgern.

Vor dem Hintergrund der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie werden Beiträge zu Infektionsforschung und/oder pandemischen Ausbreitung begrüßt.

Die Zuschussförderung läuft in der Regel über bis zu vier Jahre. Für Wirtschaftlich Tätige, wie gewerbliche Unternehmen, können bis zu 50 Prozent der projektbezogenen Kosten gefördert werden, für Hochschulen und weitere Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung, eingetragene Vereine und Stiftungen sowie Sozialversicherungsträger.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) als Projektträger beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Bewerbungsfrist wurde wegen der Corona-Pandemie um zwei Monate verlängert. So sind nun in der ersten Verfahrensstufe dem Projektträger bis spätestens 28. Juli 2020 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen. Weitere Informationen zur Förderung und zur Bewerbung finden Sie auf der Webseite des BMBF.