Sachsen bietet Corona-Azubihilfe
In Sachsen können von der Corona-Krise betroffene Ausbildungsbetriebe einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beantragen. Die entsprechenden Unterlagen stehen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen (LDS) zur Verfügung.
Die Betriebe erhalten einen einmaligen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe des individuellen Ausbildungsentgeltes für sechs Wochen (1,5 Monate). Diese Zahlung dient dazu, die Zeit von sechs Wochen zu überbrücken, bis die Unternehmen für ihre Auszubildenden einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. So sollen die Ausbildungsverhältnisse gesichert und Abbrüche von Ausbildungen vermieden werden.
Es werden Ausbildungsbetriebe unterstützt, die von Kurzarbeit während der Corona-Krise betroffen sind und nicht mehr als 250 Mitarbeiter haben. Voraussetzung ist eine bestehende Zusage auf Kurzarbeitergeld für die Azubis.
Eine entsprechende Förderrichtlinie des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat das sächsische Kabinett am 21. April 2020 verabschiedet. Weitere Informationen zum Ausbildungszuschuss in Sachsen finden Sie auf der Webseite der Landesdirektion Sachsen oder in unserer Anwendung InvestInform.