15.05.2020

Fünfter Aufruf zur Bundesförderung von Ladeinfrastruktur

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland und ruft im fünften Aufruf zur Abgabe von Anträgen auf.

Über den Zuschuss soll ein flächendeckender und bedarfsorientierter Ausbau der Ladeinfrastruktur durch die Errichtung von bis zu 7.000 Normal- und 3.000 Schnellladepunkten für Elektrofahrzeuge erreicht werden. Die Förderhöhe variiert je nach Ladeleistung (Normalladepunkt oder DC-Schnellladepunkt) sowie bei DC-Schnellladepunkten je nach Bedarf am jeweiligen Standort. Jeder neu errichtete Normalladepunkt wird mit einem Anteil von maximal 40 Prozent bis höchstens 2.500 Euro gefördert. Für DC-Schnellladepunkte gilt ein Förderanteil von 30 bzw. 50 Prozent mit einer Förderhöhe von maximal 23.000 Euro je nach Höhe der Leistung und Standort der Ladesäule. Auch der Netzanschluss und die Modernisierung, z.B. Aufrüstung bestehender Ladeinfrastrukturen, können gefördert werden. Die maximalen Förderbeträge reduzieren sich um die Hälfte, sofern die Ladesäulen nicht rund um die Uhr öffentlich zugänglich sind, sie müssen der Öffentlichkeit jedoch montags bis samstags jeweils für mindestens zwölf Stunden zur Verfügung stehen, um überhaupt gefördert zu werden.

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Antragsberechtigt sind sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Für die gesamte Förderperiode bis Ende 2020 sind Mittel in Höhe von 300 Millionen Euro vorgesehen. Die Anträge können bis einschließlich 17. Juni 2020 über das Förderportal des Bundes easy-online gestellt werden. Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Bewilligungsstelle, der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleitungen.