05.05.2020

Berufsorientierungsförderung: Antragsfrist verlängert

Mit dem Berufsorientierungsprogramm (BOP) will das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der "Initiative Bildungsketten" gemeinsam mit den Ländern die Berufswahlkompetenz und Ausbildungsreife von Jugendlichen stärken. Das Berufsorientierungsprogramm unterstützt die berufliche Orientierung für alle Formen allgemeinbildender Schulen, an Gymnasien bisher jedoch nur für Schüler der Sekundarstufe I. Mit einem neuen Aufruf wird die berufliche Orientierung auch für Schüler der Sekundarstufe II geöffnet.

Im Rahmen von Modellprojekten in Zusammenarbeit mit den Gymnasien sollen Methoden und Inhalte der Umsetzung des Berufsorientierungsprogramms speziell für Gymnasien entwickelt und praktisch erprobt werden. So sollen die empirische Grundlage der Berufsorientierung an Gymnasien verbreitert und die Gestaltungsmöglichkeiten ausgelotet werden. Gefördert werden ein individuelles Gespräch zur Standortbestimmung für jeden Schüler sowie eine Potenzialanalyse und Werkstatttage in den Sekundarstufen I und II an allgemeinbildenden Gymnasien bis zu zehn Tagen. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses als Projektförderung gezahlt.

Antragsberechtigt sind Träger von Berufsbildungsstätten. Diese und auch die Schulen können bereits Erfahrung in der beruflichen Orientierung haben, dies ist aber keine Voraussetzung um die Förderung zu erhalten. Bewilligungsbehörde ist das Bundesinstitut für Berufsförderung.

Die Antragsfrist lief ursprünglich nur bis zum 30. April 2020, wurde nun jedoch bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Die Maßnahmen starten frühestens zum 1. Oktober 2020 und müssen spätestens zum Ende des Schuljahrs 2021/2022 abgeschlossen sein. Anträge werden über das elektronische Antragssystem easy-Online und zusätzlich auf dem Postweg gestellt. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des BMBF zum Berufsorientierungsprogramm.