05.05.2020

NRW.Bank: Auch Corona-Hygiene in Schulen wird gefördert

Die NRW Bank hat die geförderten Vorhaben im kommunalen Förderprogramm "NRW.BANK.Gute Schule 2020" erweitert. Es können nun auch Kosten, die im Rahmen der erforderlichen Hygienemaßnahmen verursacht durch die Covid-19-Pandemie anfallen, finanziert werden.

Voraussetzung für die Förderung der Kosten ist ein plausibles Konzept der Kommune zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen an den Schulen. Das Darlehensprogramm hat eine Laufzeit von 20 Jahren, der Zinssatz ist indikativ und auf der Webseite der NRW Bank abzurufen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, in Abhängigkeit von den zugewiesenen Kontingenten, die sich aus dem Schuldendiensthilfegesetz NRW ergeben. Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der NRW Bank.