17.04.2020

Neue Corona-Förderprogramme bei der IB Schleswig-Holstein

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) hat ein neues Förderprogramm speziell zur Unterstützung von Gast- und Beherbergungsbetrieben aufgelegt, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Mit dem Darlehen aus dem "IB.SH Mittelstandssicherungsfonds" sollen Betreiber von Beherbergungsstätten, beispielsweise von Hotels, Campingplätzen, Ferienwohnungen, Jugendherbergen sowie Gaststätten aller Art mit Betriebstätte in Schleswig-Holstein unterstützt werden, um ihren Betrieb nach der Corona bedingten Schließung vor der Insolvenz zu bewahren.

Das Darlehen in Höhe von 15.000 bis 750.00 Euro ist in den ersten fünf Jahren zinslos, die Laufzeit kann um weitere sieben Jahre verlängert werden; dann zum aktuell geltenden Zins. Die ersten zwei Jahre sind tilgungsfrei, danach erfolgt die Tilgung monatlich in Raten zu einem Hundertzwanzigstel des Darlehensbetrags.

Eine wichtige Voraussetzung zum Erhalt des Darlehens aus dem Mittelstandssicherungsfonds ist, dass sich die Hausbank mit einem zusätzlichen Kredit in Höhe von 10 Prozent an der Finanzierung beteiligt. Weitere Informationen zur Förderung aus dem Mittelstandssicherungsfonds und zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der IB.SH.

Neuer Zuschuss bei mehr als 10 Mitarbeitern

Im ebenfalls neuen "Landesprogramm Corona-Soforthilfe" können Unternehmen gefördert werden, die wegen ihrer Betriebsgröße bisher keine Bundesförderung beantragen konnten. Der Zuschuss vom Land Schleswig-Holstein steht Unternehmen aller Branchen mit mehr als 10 und maximal 50 Mitarbeitern zur Verfügung. Auch Freiberufler und Selbständige können aus diesem Förderprogramm bis zu 30.000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen. Öffentliche Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten zum Stichtag 31. Dezember 2019 werden nicht gefördert.

Weitere Informationen zur Förderung im Landesprogramm Schleswig-Holstein und zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der IB.SH.