14.04.2020

Mecklenburg-Vorpommern: Neues Darlehen für Corona-bedingte Engpässe

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat ein neues Förderprogramm aufgelegt, um Unternehmen finanziell zu unterstützen, die wegen der Corona-Krise (Corona-Virus, SARS-COV-2, Covid-19) unter Liquiditätsengpässen zu leiden haben.

Gegenstand der Förderung sind die betriebsnotwendigen Ausgaben der antragsberechtigten Unternehmen und Freiberufler einschließlich Kulturschaffender bis zum 30. September 2020. Betroffene Unternehmen können bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) einen rückzahlbaren Zuschuss bis maximal 200.000 Euro beantragen. Darlehen bis 20.000 Euro sind zinsfrei, Kredite darüber werden ab dem 13. Monat mit 4 Prozent über dem jeweiligen EU-Referenzzins für Deutschland verzinst, das sind derzeit 3,69 Prozent.

Zuwendungsempfänger sind Kleinst-, Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten sowie Soloselbständige und Freiberufler, die ihre Tätigkeit im Vollerwerb ausüben. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten bereits einen Antrag auf "Corona-Soforthilfe" des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Bundes gestellt haben. Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der GSA.