09.04.2020

Corona-Pandemie: Förderung auch für abgesagte Messen und Ausstellungen

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) hat wegen der Corona-Krise für das Förderprogramm "Messen und Ausstellungen" ein neues Merkblatt herausgegeben. Unter dem Titel "Umgang und Verfahren für die Einzelbetriebliche Messeförderung bei Absagen oder Verschiebungen aufgrund des Corona-Virus (Covid-19)" finden Unternehmen aktuelle Hinweise zur Verfahrensweise für die beantragte Teilnahme an gestrichenen und oder zeitlich verschobenen Messen.

So erhalten kleine Unternehmen eine Förderung in Höhe von 50 Prozent der Standflächenmiete, wenn diese ersatzlos gestrichen wird; Stornierungskosten werden ebenfalls anteilig gefördert. Für mittlere Unternehmen werden diese Kosten zu 40 Prozent gefördert. Start-ups können bei Absage einer Messe 100 Prozent der unabwendbar entstandenen Ausgaben bis zu einem Maximalbetrag von 2.000 Euro als Förderung erhalten.

Wird eine Messe lediglich verschoben, können hierzu gestellte Anträge aufrechterhalten werden. Finden aufgeschobene Messen erst im kommenden Jahr statt, können zusätzlich zu den drei regulär geförderten Messen für 2021 noch bis zu drei Messen aus dem Jahr 2020 gefördert werden.

Durch das Förderprogramm soll Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern die Teilnahme an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb des eigenen Bundeslands ermöglicht werden. Die aktuelle Richtlinie ist gültig bis Ende 2023. Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des LFI.