06.04.2020

NBank kombiniert Corona Soforthilfe mit Bundesförderung

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) hat ihre bisherige Corona Landesförderung überarbeitet und bietet nun ein kombiniertes Corona Soforthilfe Programm aus Landes- und Bundesmitteln an.

Seit dem 01. April 2020 können über die bisherige Landesrichtlinie "Niedersachsen-Soforthilfe Corona" keine Anträge mehr gestellt werden. Stattdessen ist die Antragstellung per E-Mail im neuen Förderprogramm "Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes" möglich. Wer vorher bereits einen Antrag auf Landesförderung gestellt hatte, kann die Bundesförderung zusätzlich beantragen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Bereits erhaltene Zuschüsse werden mit den Bundesmitteln verrechnet.

Kleine gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die wegen der Corona-Krise in finanziellen Schwierigkeiten sind, können den Zuschuss gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter erhalten:

  • Bis 5 Beschäftigte: 9.000 Euro
  • Bis 10 Beschäftigte: 15.000 Euro
  • Bis 30 Beschäftigte: 20.000 Euro
  • Bis 49 Beschäftigte: 25.000 Euro

Anträge sind bis spätestens 31. Mai 2020 an die NBank zu richten. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung gibt es auf der Webseite der NBank.