31.03.2020

Thüringen: Corona Soforthilfe braucht Solidarität der Wirtschaft

Die Thüringer Aufbaubank (TAB) hat ein Soforthilfe Programm für von der Corona Pandemie geschädigte Unternehmen gestartet und setzt auf Solidarität der Betriebe und Freiberufler bei der Beantragung. „Die Einmalzahlung soll ausschließlich denjenigen Firmen und Gewerbetreibenden über die ersten Hürden helfen, die in einer existenzbedrohenden Situation sind,“ betont Wirtschaftsminister Tiefensee.

Der Zuschuss wird Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen zur Bewältigung oder Minderung der besonderen wirtschaftlichen Notlage gewährt, die im Frühjahr 2020 entstanden ist. Die Höhe der Förderung ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten (inklusive Inhaber) und beträgt bei

  • bis zu 5 Mitarbeitern: 5.000 Euro
  • 6 bis 10 Mitarbeitern: 10.000 Euro
  • 11 bis 25 Mitarbeitern: 20.000 Euro
  • 26 bis 50 Mitarbeitern: 30.000 Euro

Durch das Corona-Soforthilfe-Programm des Bundes erhöhen sich die Zuschüsse auf bis zu 9.000 Euro bei Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten und auf bis zu 15.000 Euro bei Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das schließt Soloselbständige beispielsweise aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufenmit  ein. Anträge können bei der TAB oder bei der zuständigen IHK oder HWK gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der TAB oder in unserer Fördermittelrecherche.