30.03.2020

Hessen startet Covid-19 Soforthilfe Programm

Das Land Hessen hat heute eine Zuschuss Förderung zur Unterstützung von Unternehmen gestartet, die wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten und Liquiditätsengpässe geraten sind. Mit dem "Corona-Virus-Soforthilfsprogramm Hessen 2020" stockt das Land die Zuschussförderung des Bundes auf, weswegen nur ein einziger Antrag notwendig ist, um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten.

Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten. Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei

  • bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate,
  • bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate,
  • bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH, sowie Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit maximal 50 Beschäftigten. Der Hauptsitz des antragstellenden Unternehmens bzw. Wohnsitz der antragstellenden Einzelperson muss sich in Hessen befinden.

Anträge auf Förderung können über eine Online-Plattform an das Regierungspräsidium Kassel gerichtet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Wirtschaft.hessen.