24.03.2020

Corona Soforthilfe Brandenburg startet am Mittwoch

Brandenburgs Landesregierung legt ein Soforthilfeprogramm auf, das sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind.

Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen sollen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 5.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Diese Soforthilfen sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt für Betriebe:

  • mit bis zu 2 Erwerbstätigen max. 5.000 EUR,
  • mit bis zu 5 Erwerbstätigen max. 10.000 EUR,
  • mit bis zu 15 Erwerbstätigen max. 15.000 EUR,
  • mit bis zu 50 Erwerbstätigen max. 30.000 EUR,

mit bis zu 100 Erwerbstätigen max. 60.000 EUR. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Das Förderprogramm soll am 25. März 2020 starten, erst dann können Anträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Weitere Informationen zum Soforthilfeprogramm werden auf der Webseite der ILB veröffentlicht, sobald sie vorliegen.