18.03.2020

Corona-Hilfe: Bürgschaftsbanken heben Bürgschaftsobergrenze an

Zur wirtschaftlichen Bewältigung der "Corona-Krise" (Corona-Virus, SARS-COV-2, Covid-19) seien für die Bürgschaftsbanken Erweiterungen der Rahmenbedingungen für Ausfallbürgschaften vorgesehen, so der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB).

Diese umfassen u.a.:

  • Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro (bisher 1,25 Mio. Euro)
  • höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft
  • sowie verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen

Die Maßnahmen unterstützen branchenübergreifend alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe und werden laut VDB von den Bürgschaftsbanken so schnell wie möglich umgesetzt. Weitere Informationen zu den Einzelheiten finden Sie in der Pressemitteilung des VDB und auf den Webseiten der Bürgschaftsbanken.