02.03.2020

ISB erweitert geförderte Vorhaben für Gründer und KMU

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) hat die förderfähigen Vorhaben in den Programmen zur Mittelstandsförderung erweitert.

Im ERP-Gründerkredit RLP und im Unternehmerkredit RLP werden künftig auch Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert. Wenn der jeweilige Kredit beihilfefrei vergeben wird, ist eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unschädlich.

Mit den beiden Förderprogrammen können Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen bzw. Unternehmen (KMU) oder Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft, die bereits fünf Jahre am Markt sind, gefördert werden.

Der Kredithöchstbetrag in beiden Programmen liegt bei zwei Millionen Euro für Investitionskredite, für Betriebsmittelfinanzierungen bei maximal 500.000 Euro. Wird für Investitionskredite eine 50-prozentige Haftungsfreistellung beantragt, liegt der Höchstbetrag bei 250.000 Euro.

Die aktualisierten Richtlinien zum Gründerkredit und zum Unternehmerkredit gelten ab dem 1. März 2020. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf der Webseite der ISB oder in unserer Anwendung InvestInform.