02.03.2020

Rentenbank weitet Förderzuschuss auf alle Darlehensvarianten aus

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab sofort einen Förderzuschuss in allen Darlehensvarianten. In den „Basis-Konditionen“ beträgt er einmalig 1 Prozent und in den besonders günstigen „Top-Konditionen“ 1,50 Prozent des Darlehensbetrags.

Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei oder erneuerbaren Energien.

Die Programmkredite dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden.

Der Förderzuschuss wird zusammen mit dem Darlehen bei der Hausbank beantragt. Je nach Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf der Webseite der Rentenbank.