27.02.2020

Zweiter Aufruf für Regionalbudgets in Sachsen läuft

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung hat den zweiten Aufruf im Programm "Regionalbudgets für den ländlichen Raum" gestartet.

Alle 30 LEADER-Regionen in Sachsen können noch bis Ende März Regionalbudgets beantragen, um die aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken. Je nach Einwohnerzahl können die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) der LEADER-Regionen bis zu 200. 000 Euro für Kleinprojekte abrufen. Insgesamt stehen 4,5 Millionen bereit.

Die Förderung von Regionalbudgets erfolgt über die Förderrichtlinie "Ländliche Entwicklung". Sie ist eine Ergänzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien und ermöglicht eine weniger komplizierte Unterstützung kleiner Projekte. Der Aufruf ist Teil der Strategie der Sächsischen Staatsregierung für den ländlichen Raum "Vielfalt Leben - Zukunft sichern".

Antragsberechtigt sind die für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 anerkannten LAG. Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt. Die Höhe des Regionalbudgets ist gestaffelt nach der Einwohnerzahl der LAG. Ein Regionalbudget in Höhe von 150.000 bzw. 200.000 Euro kann von jeder LAG für das Jahr 2020 beantragt werden. Die LAG leitet die Zuwendung an den einzelnen Träger des Kleinprojektes weiter und kontrolliert deren Verwendung.

Mit dem ersten Aufruf im April 2019 wurde den LAG erstmalig die Förderung eines Regionalbudgets in Sachsen eröffnet. 18 der 30 sächsischen LEADER-Regionen nutzten diese Chance und haben Budgets abgerufen. Im Rahmen der 18 Budgets wurden insgesamt 397 Kleinprojekte mit einer Unterstützung von 2,6 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Besonders begrüßen die LAG die vergleichsweise einfache Förderung von Kleinprojekten im Umfang von bis zu 20.000 Euro.

Anträge auf Förderung können noch bis zum 31. März 2020 bei den zuständigen Bewilligungsbehörden der Landkreise gestellt werden. Hierfür sind standardisierte Formulare zu verwenden, die auf der Webseite Sachsen.de abgerufen werden können. Dort finden Sie auch die offizielle Bekanntmachung und die Richtlinie "Ländliche Entwicklung".