18.02.2020

Neue Bedingungen im Brandenburg Kredit für den Mittelstand

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat die Programmbedingungen in den Brandenburg-Krediten Gründung, Ländlicher Raum und Mittelstand vereinheitlicht. Hierzu wurde im Programm "Brandenburg-Kredit für den Mittelstand" ein neues Merkblatt mit dem Stand Februar 2020 veröffentlicht.
Daraus ergeben sich u. a. die folgenden wesentlichen Änderungen:

  • Es wird eine einheitliche Zinsverbilligung von bis zu 0,20 Prozent - entsprechend der aktuellen Zinssituation - angeboten.
  • Für die Kredite gibt es jetzt eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren.
  • Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit beträgt ab sofort zwei Bankarbeitstage und zwölf Monate.

Der Brandenburg-Kredit für den Mittelstand fördert mittel- und langfristige Finanzierungen für gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe, die seit mindestens fünf Jahren bestehen. Betriebsmittel können mit maximal 25 Mio. Euro finanziert werden, Investitionen mit 25. Mio. Euro pro Vorhaben. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Webseite der ILB oder in unserer Fördermittel-Recherche.