05.02.2020

Hamburger Umweltbehörde verlängert und verdoppelt Gründachförderung

Die Hamburger Behörde für Umwelt und Energie verlängert die Gründachförderung um weitere fünf Jahre bis 2025. Weiterhin wird der Zuschuss für die Aufstellung von Solarmodulen in Kombination mit Gründächern verdoppelt. Es werden künftig bis zu zehn Euro für die Befestigung pro Bruttokollektorfläche gezahlt. Mehr als drei Millionen Euro stehen insgesamt zur Verfügung, so die Hamburger Umweltbehörde.

Das Förderprogramm zur Gründachförderung gibt es seit 2014. Die Pflanzen kühlen die umgebende Luft ab und feuchten sie an. Dadurch reduzieren sich städtische Wärmeinseln. Die Pflanzen reinigen zudem die Luft von Staub und Schadstoffen. Die Pflanzendecke schützt die Dachabdichtung, die auf diese Weise bis zu doppelt so lange hält wie bei einem nicht begrünten Dach mit harter Bedachung.

Über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) können Grundeigentümer in Hamburg den einmaligen Zuschuss für das Nachrüsten von Dächern mit einer Begrünung oder den Bau von Dachgärten auf Neubauten sowohl bei Wohn– als auch Gewerbegebäuden erhalten. Die Begrünung muss freiwillig durchgeführt werden und nicht rechtlich erforderlich sein.

Weitere Informationen zur Hamburger Gründachförderung gibt es auf der Webseite der IFB.