03.02.2020

KfW ergänzt Darlehen durch Förderzuschuss

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ergänzt einige Darlehensprogramme durch einen Förderzuschuss. Im ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380, 390, 391) sowie im Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) kann ab dem 3. Februar 2020 ein zusätzlicher Förderzuschuss beantragt werden.
Bei Zusage des Förderzuschusses als Ergänzung zum Darlehen beträgt die Mindestlaufzeit des Darlehens 5 Jahre, eine vorzeitige Rückzahlung ist solange ausgeschlossen. Ein Förderzuschuss als Ergänzung zum Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen ist nur für Kredite mit einer Zinsbindung von maximal 10 Jahren möglich.

Die Höhe der Zuschüsse in beiden Programmen ist variabel und richtet sich nach der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt. Der Förderzuschuss berechnet sich anteilig zum Kreditbetrag und wird nach der Auszahlung des Darlehens direkt an den Kunden ausgezahlt. Derzeit beträgt er im ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit maximal 3 Prozent und im Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen maximal 1 Prozent. Die aktuellen Zuschusshöhen finden Sie auf der KfW-Webseite zum jeweiligen Förderprodukt im Bereich Konditionen.