27.01.2020

Förderung für deutsch-französische Forschung zur Cybersicherheit

Das deutsche Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das französische Forschungsministerium wollen die deutsch-französische Forschung zur Cybersicherheit fördern. Mit der "Richtlinie zur Förderung von deutsch-französischen Verbundprojekten zur Cybersicherheit im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit "Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt 2015 bis 2020" rufen sie Interessenten auf, sich um eine Zuschussförderung zu bewerben.

Ziel der Förderung ist es, innovative Lösungen zur Wahrung der Privatsphäre zu entwickeln, die besonders in der Industrie 4.0 (einschließlich Internet der Dinge), im Gesundheitswesen und im Bereich Automotive genutzt werden sollen. Darüber hinaus sollen die Verbundprojekte die deutsch-französische Zusammenarbeit stärken, um die sich aus der Kooperation ergebenden Synergien zu nutzen und weitere Fortschritte in der Cybersicherheit zu erreichen.

Gefördert werden Verbundprojekte zwischen deutschen und französischen Partnern, die innovative und risikobehaftete Lösungen für die Wahrung der Privatsphäre entwickeln. Auch wenn es in diesem Bereich schon theoretische Lösungen gibt, sind diese vielleicht nicht für den praktischen Einsatz geeignet. Diese Praxisnähe soll durch die Arbeit der deutsch-französischen Forschungsprojekte erreicht werden. Förderungswürdig sind Verbundprojekte, die von Partnern in beiden Ländern gemeinsam durchgeführt werden und aus mindestens einem deutschen und einem französischen Partner bestehen.

Antragsberechtigt in Deutschland sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Forschungs- und Entwicklungskapazität, besonders kleinere und mittlere Unternehmen (KMU). Je nach Zuwendungsempfänger kann die Projektförderung 50 bis 100 Prozent der projektbezogenen Kosten bzw. Ausgaben betragen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF die VDI/VDE Innovation und Technik GmbH als Projektträger beauftragt, das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst ist dem Projektträger bis zum 28. Februar 2020 eine gemeinsame, englischsprachige Projektskizze in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen; diese Projektskizze ist auch in Frankreich einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser positiv bewerteter Skizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag abzugeben. Weitere Informationen zur Förderung und zu den Anforderungen an die Projektskizze finden Sie in der offiziellen Bekanntmachung auf der Webseite des BMBF.