24.01.2020

KfW erhöht Tilgungszuschüsse

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hebt zum 24. Januar 2020 die Tilgungszuschüsse in einigen Darlehensprogrammen an.

In den Programmen "Energieeffizient Sanieren" (151/152), im "KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Sanieren" (277/278) sowie im Programm "IKU – Energieeffizient Sanieren" (219) werden die Tilgungszuschüsse für Wohngebäude um 12,5 Prozentpunkte und für Nichtwohngebäude um 10 (KfW-Effizienzgebäude) bzw. um 15 Prozentpunkte (Einzelmaßnahmen) angehoben. In den Produkten 277/278 und 219 erhöhen sich die Höchstbeträge der Tilgungszuschüsse entsprechend um 100 bzw. 150 Euro pro Quadratmeter.

 Im Programm "Energieeffizient Bauen" (153) steigen die Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte. Im kommunalen Programm "IKK - Energieeffizient Sanieren" (218) werden die Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte auf max. 25,5 Prozent (KfW-Effizienzgebäude) bzw. um 15 Prozentpunkte auf 20 Prozent für Einzelmaßnahmen angehoben. Die Höchstbeträge der Tilgungszuschüsse liegen dann entsprechend bei 275 bzw. 200 Euro pro Quadratmeter.

Auch die Zusatzförderung aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz - der APEE Zusatzbonus - steigt um 10 auf 30 Prozentpunkte. Das betrifft die Programme 271 und 281 "Erneuerbare Energien - Premium". Zusätzlich werden die Förderhöchstbeträge für große effiziente Wärmepumpen auf 100.000 Euro je Einzelanlage angehoben.

Diese Änderungen gelten für Kreditanträge, die ab dem 24.01.2020 von der KfW zugesagt werden. Weitere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen finden Sie auf der Webseite der KfW.