15.01.2020

Ausschreibung: Künstliche Intelligenz in der Produktion

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will die Leistungsfähigkeit und Funktionalität von Maschinen und Hilfsmitteln der Fertigungstechnik durch den verstärkten Einsatz der Künstlichen Intelligenz (KI), beispielsweise durch das maschinelle Lernen, erhöhen. Dies soll durch eine Zuschussförderung finanziell gefördert werden.

Die Produktionstechnik steht vor großen Herausforderungen: Die Ansprüche der Kunden werden immer größer, die herzustellenden Produkte immer komplexer, individueller und sollen möglichst schnell produziert werden. Diesen steigenden Ansprüchen müssen sowohl die Technologie als auch die Produktionsanlagen gerecht werden. Dadurch werden die Anlagen immer komplizierter, müssen aber von den Nutzern jederzeit zu beherrschen sein.

Industrie 4.0-Technologien, besonders die Künstliche Intelligenz (KI), können dem Menschen notwendige Informationen geben, Situationen richtig einzuschätzen und die passenden Entscheidungen zu treffen. Durch den verstärkten Einsatz beispielsweise von Sensoren in den Produktionsanlagen wird schon heute eine Vielzahl von betriebs- und produktspezifischen Daten erfasst. Weitere wertvolle Daten stehen aus der Produktentwicklung, der Arbeitsvorbereitung und der Qualitätskontrolle zur Verfügung, sie müssen jedoch noch leichter zu nutzen sein.

Aus diesem Grund fördert das BMBF mit dem Forschungsprogramm "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen" kooperative, vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben. Besonders in und mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll zur Lernenden Produktionstechnik geforscht, sollen Methoden und Werkzeuge der KI entwickelt sowie Lösungen implementiert und erprobt werden.

Für die geförderten interdisziplinären FuE-Vorhaben können sich Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bewerben. Je nach Zuwendungsempfänger kann die Projektförderung 50 bis 100 Prozent der projektbezogenen Kosten betragen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Karlsruhe beauftragt, das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst sind bis zum 10. Februar die Projektskizzen in elektronischer Form einzureichen. In der zweiten Stufe werden die Absender der positiv bewerteten Skizzen aufgefordert, einen förmlichen Antrag auf Förderung abzugeben. Weitere Informationen zur Förderung und zu den Anforderungen an die Projektskizze finden Sie in der Bekanntmachung des BMBF.