03.01.2020

Auch 2020 Förderung der IT-Sicherheit in KMU

Auch in diesem Jahr gibt es zwei Bewerbungsfristen zur Förderung der IT-Sicherheit in Unternehmen. Mit einer Zuschussförderung unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) Unternehmen darin, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen für das Thema sensibilisiert werden. Ziel ist es, KMU durch konkrete Hilfsangebote bei der Erhöhung ihres lT-Sicherheitsniveaus zu fördern.

Hierzu wird für drei Jahre eine bundesweite Transferstelle eingerichtet, deren Hauptaufgabe im Wissens- und Technologietransfer sowie in der Entwicklung von zielgruppengerechten Angeboten und Öffentlichkeitsmaßnahmen bestehen soll. Auch Einzel- und Verbundprojekte werden gefördert, die aktiv zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU und Handwerk zum Thema IT-Sicherheit beitragen und Unterstützung zum sicheren Einsatz digitalisierter Prozesse und Geschäftsmodelle praxisnah aufbereiten.

Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen wie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände, Wirtschaftsförderer, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften. Die Bewerber sollen Digitalisierung und IT-Sicherheit fachlich kompetent an die Zielgruppe herantragen.

Die Bewerbung um die Förderung zur Einrichtung einer Transferstelle war nur 2019 möglich. Für die Förderung von Einzel- und Verbundprojekten gelten pro Haushaltsjahr weiterhin zwei Fristen: der 28. Februar und der 1. August jeweils 12.00 Uhr. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe werden die Projektskizzen eingereicht, die Absender von positiv bewerteten Projektskizzen können anschließend einen Förderantrag einreichen. Genaueres zur Förderung und zu den Anforderungen an die Projektskizze finden Sie in der offiziellen Bekanntmachung oder auf der Webseite des BMBF.