17.12.2019

"KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien": Zwei Bewertungsstichtage 2020

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ruft zur Bewerbung um finanzielle Förderung im Rahmenprogramm „KMU-innovativ“ auf. Mit der Fördermaßnahme „KMU - innovativ: Photonik und Quantentechnologie“ soll das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung gestärkt werden. Außerdem soll die Forschungsförderung im Rahmen des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland" besonders für erstantragstellende KMU attraktiver werden. Kleine und mittlere Unternehmen sollen einen Anreiz erhalten, sich im Bereich der Forschung und Entwicklung besonders zu engagieren und besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen schnell zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mit zu gestalten.

Bei der Zuwendung handelt es sich um eine Projektförderung. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten in der Regel bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden. Wirtschaftliche Vorhaben an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent gefördert werden. Mindestens die Hälfte der beantragten Fördermittel soll den KMUs zugutekommen. Die Förderung des BMBF soll innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.

Antragsberechtigt sind KMU sowie mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von 1.000 Mitarbeitern oder einem Umsatz von 100 Millionen Euro, die nicht überwiegend im Besitz von Großunternehmen sind (Beteiligung maximal 50 Prozent). Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können jederzeit Projektskizzen über das Skizzentool für die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien" auf der Webseite KMU-innovativ online und zusätzlich unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.

In einer zweiten Stufe werden die Absender der positiv bewerteten Skizzen gebeten, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Für das kommende Jahr gibt es zwei Bewertungsstichtage: den 15. April und den 15. Oktober 2020.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zu den Anforderungen an die Projektskizze finden Sie in der entsprechenden Bekanntmachung des BMBF.