01.11.2019

ERP-Sondervermögen ermöglicht auch 2020 Finanzierungsförderung für den Mittelstand

Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2020 wurde vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2020 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 7,9 Mrd. Euro erhalten. Die Förderkreditprogramme aus dem ERP-Sondervermögen zeichnen sich neben der Zinsverbilligung durch günstige Konditionen wie tilgungsfreie Anlaufjahre und lange Laufzeiten aus. Dem deutschen Mittelstand steht damit weiterhin ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung.

Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Innovations- und Digitalisierungsförderung, Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung sowie dem Aufbau und der Modernisierung bestehender Unternehmen in strukturschwachen Regionen. Das ERP-Sondervermögen fördert seit 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marschallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Insgesamt leistet die ERP-Förderung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und der freien Berufe und trägt zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) einzusehen.