04.10.2019

Programmänderungen in den KfW-Programmen zum 01.10.2019

Die KfW möchte die Attraktivität des KfW-Wohneigentumsprogramms (124) steigern. Deshalb wird der maximale Kreditbetrag von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. Der neue Kredithöchstbetrag gilt für alle Anträge, die ab dem 01.10.2019 bei der KfW eingehen. Des Weiteren wird für das Programm und auch für die Programme "Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)" und "Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)" die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von 4 auf 12 Monate verlängert. Eine Bereitstellungsprovision für nicht abgerufene Kreditbeträge wird also künftig erst ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW berechnet. Weitere Informationen zu den Programmen können auf der Webseite der KfW eingesehen werden.