Energiekredit Regenerativ neu ausgerichtet – Fokus auf Strom- und Wasserstoffprojekte
Mit Wirkung zum 14. Februar 2025 wird der Energiekredit Regenerativ grundlegend neu strukturiert. Das Förderinstrument konzentriert sich künftig ausschließlich auf Projekte, die die Erzeugung und Speicherung von Strom sowie die Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien vorantreiben. Diese strategische Neuausrichtung soll die Weiterentwicklung innovativer Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien nachhaltig unterstützen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderungen ist die Erweiterung des Antragstellerkreises. Neben privaten Unternehmen können nun auch öffentliche Unternehmen und kommunale Zweckverbände von den Förderkonditionen profitieren. Dies eröffnet neue Perspektiven für Investitionen in zukunftsweisende Energielösungen und stärkt den breiteren Einsatz nachhaltiger Technologien.
Zudem wird der bisherige bereitstellungsfreie Zeitraum von 12 auf 6 Monate verkürzt, um eine zügigere Umsetzung der Projekte zu ermöglichen.