Neue Förderbedingungen ab dem 01.01.2025 im Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge
Ab dem 01.01.2025 kann der Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge zu neuen attraktiven Förderbedingungen beantragt werden.
Die wichtigsten Änderungen umfassen eine Erhöhung des Kredithöchstbetrags auf bis zu 1.000.000 EUR, wodurch größere Investitionen möglich werden. Zudem wurden die Eigenkapitalanforderungen angepasst, was den Zugang zu einer Finanzierung deutlich erleichtert. Besonders hervorzuheben sind die verbesserten Möglichkeiten zur Betriebsmittelfinanzierung. Hier können künftig bis zu 1.000.000 EUR für eine Laufzeit von 5 Jahren beantragt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bis zu 100.000 EUR über längere Laufzeiten von 7, 8 oder sogar 10 Jahren zu finanzieren.
Diese Neuerungen sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups zugutekommen und ihnen eine noch flexiblere und nachhaltigere Finanzierung ermöglichen. Weitere Details zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Interessierte auf der Website der Hamburgischen Investitions- und Förderbank.