Neue Erleichterungen im ERP-Gründerkredit - StartGeld
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind, eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 125.000 Euro.
Im ERP-Gründerkredit – StartGeld gibt es jetzt wichtige Änderungen. Bei Anträgen von haftungsbeschränkten Gesellschaften sind selbstschuldnerische Bürgschaften nun eine Alternative zur bisherigen quotalen Mithaftung. Dies schafft mehr Flexibilität für Gründer, erfordert jedoch bei mehreren Gesellschaftern eine einheitliche Vorgehensweise.
Kontokorrent- und Lieferantenkredite werden nicht mehr auf den Fremdfinanzierungshöchstbetrag von 125.000 Euro angerechnet, was den finanziellen Spielraum für Unternehmen erweitert. Zudem wurde die Frist zur Umstellung eines Nebenerwerbs in den Haupterwerb gestrichen, solange die Unternehmung grundsätzlich haupterwerbsfähig ist. Diese Neuerungen sollen Gründern den Start erleichtern und ihre finanzielle Stabilität fördern.
Weitere Informationen zum Förderprogramm sind auf der Webseite der KfW einsehbar.