15.08.2024

Erweiterte Fördermöglichkeiten bei NRW.BANK-Programmen ab dem 15. August 2024

Die NRW.BANK kündigt zum 15. August 2024 wichtige Anpassungen in ihren Förderprogrammen "NRW.BANK.Effizienzkredit (Variante Bauen)" und "NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen" an. Mit diesen Änderungen werden die Förderzugänge deutlich erweitert, sodass eine dauerhafte Beantragung auch dann möglich ist, wenn die Förderangebote der KfW vorübergehend nicht verfügbar sind.

Beim NRW.BANK.Effizienzkredit (Variante Bauen) werden zwei neue Förderzugänge eingeführt. Ab sofort ist eine Bestätigung durch einen Energieeffizienzexperten erforderlich, um sicherzustellen, dass der Neubau oder Ersterwerb eines Nichtwohngebäudes mindestens das Effizienzhausniveau gemäß der KfW-Förderung erreicht. Zusätzlich werden Sanierungen zum Effizienzgebäude bei Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen am Nichtwohngebäude gefördert. Ein weiteres Kriterium für die Förderung ist der Nachweis eines beantragten Nachhaltigkeitszertifikats, wie dem Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" (QNG).

Das Programm NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen wird ebenfalls angepasst. Der bestehende Förderzugang „Bestätigung Energieeffizienzexperte/-in“ wird nun auch für Sanierungen zugelassen und ausgeweitet. Dies ermöglicht die Förderung von Sanierungen durch Einzelmaßnahmen, die den aktuellen Effizienzhausstandards entsprechen. Auch hier ist das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ bei einer vom Bundesbauministerium anerkannten Zertifizierungsstelle zu beantragen.

Die weiteren Programmbestandteile bleiben unverändert, sodass weiterhin umfassende Unterstützung für energieeffizientes Bauen und nachhaltiges Wohnen gewährleistet ist.

Für weitere Informationen und Rückfragen stehen die Ansprechpartner der NRW.BANK zur Verfügung. Details zu den Programmen finden Sie unter www.nrwbank.de/effizienzkredit und www.nrwbank.de/nachhaltigwohnen.