15.08.2024

Neue Anforderungen für "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen" ab August 2024 im KfW-Umweltprogramm

Im Rahmen des KfW-Umweltprogramms wird das Modul "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen" zum 15. August 2024 aktualisierte Fachliche Mindestanforderungen einführen. Zukünftig müssen qualifizierte Fachplaner, die Maßnahmen durchführen und gegenüber der KfW bestätigen, über spezifische Qualifikationen verfügen.

Neben einem abgeschlossenen Studium der Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung, Landschaftsbau oder einer gleichwertigen Qualifikation wird auch die Meisterprüfung als Landschaftsgärtner (GaLaBau), eine Weiterbildung als geprüfter Natur- und Landschaftspfleger oder eine vergleichbare Qualifikation auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) akzeptiert.

Für die Planung, Begleitung und Abnahme von Baumpflanzungen sowie Maßnahmen zur Standortverbesserung von Bäumen können weiterhin FLL-zertifizierte Baumkontrolleure, Geprüfte Fachagrarwirte Baumpflege, Bachelor Professional Baumpflege und Bachelor in Arboristik beauftragt werden.

Diese Anpassungen zielen darauf ab, den Zugang für Unternehmen, die Fördermittel beantragen möchten, zu erleichtern, indem sie eine breitere Palette an qualifizierten Fachkräften für die Durchführung der Natürlichen Klimaschutzmaßnahmen zulassen.