27.08.2024

Bundesförderung für effiziente Gebäude erweitert Zielgruppe für Heizungsförderung

Ab dem 27. August 2024 können neue Antragsteller von der Heizungsförderung für Privatpersonen im Bereich Wohngebäude (458) profitieren. Diese Erweiterung umfasst Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften, sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werden. Interessierte finden weitere Informationen auf der Produktseite der KfW unter www.kfw.de/458.