KfW startet neue Heizungsförderung für Kommunen
Die KfW-Bankengruppe hat die neuesten Details zur Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) veröffentlicht. Die neue Förderung, die ab Ende November 2024 über das Kundenportal "Meine KfW" beantragt werden kann, richtet sich an Kommunen und zielt darauf ab, den Einbau effizienter Heizsysteme und den Anschluss an Wärmenetze zu unterstützen.
Gefördert werden Investitionen in effiziente Wärmeerzeuger, Heizungsunterstützungsanlagen und Netzanschlüsse. Die Voraussetzungen umfassen unter anderem, dass das Gebäude mindestens fünf Jahre alt sein muss und nach den Maßnahmen den Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Die Förderung besteht aus einer Grundförderung von bis zu 30 %, einem Effizienzbonus von 5 % sowie einem Emissionsminderungszuschlag zwischen 300 Euro und 2.500 Euro.
Für Vorhaben, die zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 begonnen wurden, besteht die Möglichkeit, eine Vorhabensanmeldung per E-Mail vorzunehmen, um die Fördermittel vorläufig zu reservieren. Ab dem 1. September 2024 müssen alle Anträge vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal eingereicht werden.
Für detaillierte Informationen und Unterstützung können Kommunen die KfW-Webseite besuchen oder sich an den KfW-Kundenservice wenden.