Senkung der Bereitstellungsprovision und neue Förderausschlüsse im Förderprogramm NRW.BANK.Sportstätten
Die NRW.BANK hat wichtige Anpassungen in ihrem Förderprogramm NRW.BANK.Sportstätten angekündigt. Diese Änderungen betreffen vor allem die Senkung der Bereitstellungsprovision und die Konkretisierung der Förderausschlüsse.
Ab dem 1. Juli 2024 wird die Bereitstellungsprovision für Zusagen deutlich reduziert. Künftig beträgt die Bereitstellungsprovision ab dem siebten Monat nach Vertragsabschluss nur noch 0,01 % pro Monat. Diese Senkung soll die finanzielle Belastung für die Antragsteller erheblich verringern und ihnen somit mehr finanzielle Flexibilität ermöglichen.
Zudem werden die Förderausschlüsse konkretisiert. Vor dem Hintergrund des von der Europäischen Union beschlossenen Verbots des Inverkehrbringens von zugesetztem Mikroplastik wird die Förderung bestimmter Sportstätten künftig ausgeschlossen. Dies betrifft Kunstrasenplätze sowie andere Sportflächen wie Tennis- und Reitplätze, die ungebundene Kunststoffbestandteile, chemisch behandelte Naturstoffe oder synthetische Zuschlagsstoffe enthalten. Diese Entscheidung wurde getroffen, um den Investitions- und Umweltschutz zu stärken und die Einhaltung europäischer Umweltvorschriften zu gewährleisten.
Die Anpassungen im Förderprogramm NRW.BANK.Sportstätten zielen darauf ab, nachhaltige Investitionen in Sportstätten zu fördern und gleichzeitig die Antragsteller finanziell zu entlasten. Die NRW.BANK setzt damit ein deutliches Zeichen für Umweltbewusstsein und wirtschaftliche Unterstützung im Sportsektor.