Attraktivitätssteigerung im IKU-Förderprogramm KfW senkt Bereitstellungsprovision und aktualisiert Sektorleitlinien
Ab dem 1. Juli 2024 wird das IKU-Förderprogramm der KfW (Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen) noch attraktiver. Dies geht aus den neuesten Änderungen hervor, die darauf abzielen, die Nutzung des Programms zu fördern und den Zugang zu Finanzmitteln für kommunale und soziale Unternehmen zu erleichtern.
Eine der bedeutendsten Maßnahmen ist die Absenkung der Bereitstellungsprovision für Neuzusagen. Künftig wird diese Provision für den noch nicht abgerufenen Betrag ab dem zweiten Bankarbeitstag nach der Zusage der KfW auf nur noch 0,01 % pro Monat gesenkt. Diese Regelung gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten nach dem Zusagedatum der KfW. Dadurch sollen die finanziellen Belastungen für die Unternehmen verringert werden, die Unterstützung durch das IKU-Programm in Anspruch nehmen möchten.
Darüber hinaus wurden die Sektorleitlinien des Programms aktualisiert, um den aktuellen Anforderungen und internationalen Standards gerecht zu werden. Insbesondere wurde eine neue Paris-kompatible Sektorleitlinie für den Öl- und Erdgassektor eingeführt, die ebenfalls ab dem 1. Juli 2024 für Neuzusagen im IKU-Förderprogramm gilt. Diese Änderungen zielen darauf ab, Investitionen in umweltfreundliche Technologien und nachhaltige Projekte zu fördern. Auch die Sektorleitlinien für Gebäude und Stromerzeugung wurden entsprechend aktualisiert.
Interessierte Unternehmen und Finanzinstitute können weitere Informationen zu den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien im aktualisierten Produktmerkblatt der KfW finden. Diese Neuerungen markieren einen wichtigen Schritt der KfW, um das IKU-Förderprogramm noch effektiver und attraktiver für kommunale und soziale Unternehmen zu gestalten und gleichzeitig einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz zu leisten. Weitere Informationen zum Förderprogramm sind der Programmwebseite der KfW zu entnehmen.