12.06.2024

Unterstützung für Betriebsmittelfinanzierungen und Hochwasseropfer im Programm Gründungs- und Wachstumskredit der LfA Förderbank Bayern

Die LfA Förderbank Bayern hat das Merkblatt zum Förderprogramm GuW neu veröffentlicht. Angesichts des geänderten Finanzierungsbedarfs der Wirtschaft und der wachsenden Bedeutung von Betriebsmittelfinanzierungen öffnet die LfA ihren Gründungs- und Wachstumskredit für diesen Bereich.

Unternehmen können ab sofort ihren Betriebsmittelbedarf wie Personalkosten, Fort- und Weiterbildungskosten, Mieten, Kautionen, Marketing- und Beratungskosten sowie Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Genehmigungen durch den GuW abdecken. Die maximale Laufzeit für die Finanzierung beträgt fünf Jahre, und es besteht die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung. Für den Nachweis genügt eine Gutschrift des Darlehensbetrags auf einem Geschäftskonto des geförderten Unternehmens.

Zusätzlich unterstützt die LfA Unternehmen und freiberuflich Tätige, die vom aktuellen Hochwasser und Starkregen in Bayern betroffen sind. Im Rahmen des Gründungs- und Wachstumskredits wurden folgende Verbesserungen eingeführt:

  • Ausnahmen von der Vorbeginnklausel bei triftigen Gründen sind möglich.
  • Darlehenszusagen erfolgen in diesen Fällen auf Grundlage der De-minimis-Verordnung.
  • Die Förderung umfasst auch Ersatzinvestitionen einschließlich der Wiederbeschaffung von durch Schadensereignisse vernichteten Warenlagern.

Weitere Informationen und individuelle Beratung bieten die Mitarbeiter der LfA Förderberatung telefonisch unter 089/2124-1000 oder per E-Mail an beratung[at]lfa.de, montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.