NRW.BANK passt wohnwirtschaftliche Förderprogramme an
Die NRW.BANK hat Anpassungen an den Förderprogrammen NRW.BANK.Wohneigentum, NRW.BANK.Gebäudesanierung und NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen mit Wirkung zum 27.05.2024 vorgenommen. Ziel dieser Anpassungen ist es, die Förderbedingungen zu optimieren und die Effizienz der Programme zu steigern.
NRW.BANK.Wohneigentum
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Bearbeitungsprozesse bei Anschlussfinanzierungen. Für den Verwendungszweck „Anschlussfinanzierung bei bestehenden Immobilienkrediten für Wohneigentum zur Selbstnutzung“ wird die Abruffrist auf drei Monate reduziert. Alternativ kann die Hausbank die Vollauszahlung des Darlehens nun direkt bei der Antragstellung mit beantragen. Der Tilgungsbeginn erfolgt am Ultimo des vierten Monats nach der Zusage.
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Im Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung werden zwei neue Verwendungszwecke gefördert: klimafreundliche Energieerzeugung durch Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher für den durch Photovoltaikanlagen erzeugten Strom. Die Kosten für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher sind im Kreditantrag als Baukosten anzugeben. Darlehen für Photovoltaikanlagen werden auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährt, wobei auf eine EEG-Förderung verzichtet werden muss.
NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen
Das Programm NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen harmonisiert den Vorhabensbeginn mit den anderen Förderprogrammen der NRW.BANK. Ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch vor Beginn des Vorhabens genügt als Nachweis. Darüber hinaus werden nur Vorhaben gefördert, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen und den KfW-Effizienzhausstandards entsprechen. Bei Komplementärförderungen zur KfW müssen die vollständigen förderfähigen Kosten durch einen Energie-Effizienzexperten ermittelt werden.
Die Programme NRW.BANK.Wohneigentum, NRW.BANK.Gebäudesanierung und NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen werden abgesehen von diesen Anpassungen unverändert fortgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK unter:
NRW.BANK.Wohneigentum
NRW.BANK.Gebäudesanierung
NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen
Für Rückfragen steht das Service-Center der NRW.BANK montags bis donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 16.30 Uhr unter der Rufnummer 0211-91741-4500 zur Verfügung.