Neuveröffentlichung der Richtlinie GRW RIGA in Sachsen
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat die Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich der Tourismuswirtschaft, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Richtlinie GRW RIGA) mit Wirkung zum 23. April 2024 neu veröffentlicht. Ab sofort können Förderanträge über das Förderportal eingereicht werden.
Die wichtigste Änderung für die GRW RIGA betrifft die Abkehr von der Exportbasistheorie mit Primäreffekt. Diese Theorie besagte, dass das Einkommen und die Beschäftigung einer Region durch zusätzliche Exporte erhöht werden sollten. Daher wurden bisher nur Investitionen von Betrieben gefördert, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überwiegend überregional, also in mindestens 50 Kilometern Entfernung, absetzten.
Mit der neuen Regelung wird der Fokus nun auf den Ausgleich von Produktivitätsunterschieden zwischen Branchen in Förder- und Nichtfördergebieten gelegt. Dies bedeutet, dass förderfähige Betriebe nun klar nach Branchenzugehörigkeit abgegrenzt werden. Außerdem wird der Grenzbonus in den an Tschechien und Polen angrenzenden Landkreisen um zehn Prozentpunkte gesenkt. Für alle Unternehmen, die bereits einen Antrag gestellt haben und diesen bis zum 30. Juni 2024 vollständig bei der Bewilligungsstelle SAB vorlegen, gelten übergangsweise die bisherigen höheren Fördersätze.
Weitere Informationen zum Förderprogramm GRW RIGA sind auf der Webseite der SAB Sachsen verfügbar.