15.04.2024

Neue Anpassungen in ISB-Programmkrediten und De-minimis-Dokumenten ab April 2024

Ab dem 15. April 2024 treten bedeutende Anpassungen in den gewerblichen Programmkrediten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie in den De-minimis-Dokumenten in Kraft.

Die angepassten Richtlinien betreffen verschiedene ISB Programmkredite, darunter der ISB Mittelstandskredit (665), ISB Mittelstandskredit mit Haftungsfreistellung (667), Aus- und Weiterbildungskredit RLP (601), Aus- und Weiterbildungskredit RLP mit Haftungsfreistellung (602), Effizienzkredit RLP (603) und Betriebsmittelkredit RLP (605).

Die wesentlichen Änderungen umfassen:

Integration der neuen De-minimis-Verordnung: In den Richtlinien aller genannten Förderkreditprogramme wurde die aktuellste Fassung der Allgemeinen De-minimis-Verordnung aufgenommen, um den EU-beihilferechtlichen Regelungen gerecht zu werden.

Präzisierung der maximalen Laufzeiten: Insbesondere im ISB Mittelstandskredit (665) und ISB Mittelstandskredit mit Haftungsfreistellung (667) wurden die maximalen Laufzeiten für Betriebsmittel- und Warenlagerfinanzierungen präzisiert, um eine klarere Orientierung für Unternehmen zu schaffen.

Anpassungen bei Haftungsfreistellung und Sicherheiten: In den Förderprogrammen ISB Mittelstandskredit (665/667) sowie Aus- und Weiterbildungskredit (601/602) wurden Anpassungen bezüglich Haftungsfreistellung und Sicherheiten vorgenommen, um die Bedingungen für Unternehmen weiter zu verbessern.

Neben den Programmkrediten ergeben sich durch die Neufassungen der verschiedenen De-minimis-Beihilfeverordnungen auch Anpassungsbedarfe in den De-minimis-Dokumenten wie der De-minimis Erklärung sowie dem Merkblatt De-minimis. Hier wurden entsprechende Änderungen vorgenommen, um den neuen Regelungen zu entsprechen.

Für Unternehmen, die von diesen Programmen Gebrauch machen möchten, ist es von entscheidender Bedeutung, die aktualisierten Richtlinien und Dokumente zu berücksichtigen, um eine reibungslose Abwicklung ihrer Finanzierungsanträge zu gewährleisten. Diese neuen Regelungen tragen dazu bei, die Transparenz und Effizienz der Förderprogramme zu verbessern und die Bedürfnisse der rheinland-pfälzischen Wirtschaft noch besser zu unterstützen.