Bayern verabschiedet neue Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien bekannt gegeben. Das Bayerische Energiekreditprogramm zielt darauf ab, Unternehmen und freiberuflich Tätige in Bayern dabei zu unterstützen, Investitionen in eine nachhaltige Energieversorgung zu tätigen.
Die Richtlinie legt einen klaren Fokus auf die Steigerung der Energieeffizienz, die Energieeinsparung sowie den Ausbau erneuerbarer Energien. Durch zinsverbilligte Darlehen und gegebenenfalls Tilgungszuschüsse sollen eigenverantwortliche Investitionen angeregt werden, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Energiebilanz führen. Dabei werden verschiedene Bereiche abgedeckt, darunter Investitionen in energieeffiziente Produktionsanlagen, Gebäudesanierung zur Energieeinsparung, Nutzung erneuerbarer Energien wie Solar- und Windenergie sowie die Förderung von Elektromobilität und energieeffizienten Fahrzeugen.
Die Förderung richtet sich vor allem an mittelständische gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die den Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Durch diese Maßnahme soll die Energiewende in Bayern weiter vorangetrieben und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.