27.03.2024

NRW.BANK verkündet Neuerungen im Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)

Die NRW.BANK hat kürzlich bedeutende Änderungen im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) bekannt gegeben. Das Programm wird durch Mittel der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) finanziert.

Eine der Hauptänderungen betrifft die Kostenbegrenzung. Gemäß der neuen Richtlinie, die am 01.03.2024 in Kraft getreten ist, beläuft sich die Kostenbegrenzung auf 600.000 Euro pro neu geschaffenem Arbeitsplatz und 350.000 Euro pro gesichertem Arbeitsplatz. Dabei werden sowohl gesicherte als auch neue Arbeitsplätze berücksichtigt, mit Ausnahme von Verlagerungen außerhalb der politischen Gemeinde, die nur den Nettozuwachs fördern.

Des Weiteren wurden wesentliche Änderungen im Durchführungserlass für die Beratungsförderung festgelegt. Die bisherige Wahlmöglichkeit zwischen einer Förderung nach der De-minimis-Verordnung oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung wurde gestrichen, außer für Belegschaftsinitiativen, die nun eine Förderquote von 70 Prozent erhalten.

In der ersten Phase der Beratungsförderung (Machbarkeitsstudie) können bis zu 5 Tagewerke gefördert werden, während in einer zweiten Phase bis zu 10 weitere Tagewerke förderfähig sind. Die Zuwendungshöhe beträgt grundsätzlich bis zu 25 Prozent für die erste Phase und bis zu 50 Prozent für die zweite Phase der Beratung.

Die maximale Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 1.000 Euro netto pro Tagewerk. Die Richtlinie und der Durchführungserlass sind auf der Homepage der NRW.BANK verfügbar und werden im Ministerialblatt veröffentlicht.

Für Fragen und weitere Informationen stehen die Ansprechpartner der NRW.BANK unter der Rufnummer 0211 91741-4800 zur Verfügung, montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr.