MBG Hessen passt Rückzahlungsmodalitäten für Beteiligungen an: Neue Richtlinie in Kraft
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG Hessen) hat kürzlich eine bedeutende Änderung ihrer Rückzahlungsmodalitäten für Beteiligungen bekannt gegeben. Diese Änderung erfolgt im Rahmen einer neuen Richtlinie, die darauf abzielt, die finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Hessen zu optimieren.
Gemäß der neuen Richtlinie wird die Rückzahlung von Beteiligungen nach Ablauf des Beteiligungsvertrags zum Nominalbetrag erfolgen. Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass die Rückzahlung nun über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt wird. Konkret bedeutet dies, dass 33 % der Beteiligung im 8. Jahr, weitere 33 % im 9. Jahr und die restlichen 34 % im 10. Jahr zurückgezahlt werden.
Die MBG Hessen, deren Hauptziel es ist, die gewerbliche Wirtschaft in Hessen in den Phasen Gründung, Innovation und Wachstum finanziell zu unterstützen, hebt hervor, dass diese Änderung dazu beitragen wird, die wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der unterstützten Unternehmen nachhaltig zu stärken. Antragsberechtigte Unternehmen, einschließlich des Handwerks, können von dieser neuen Regelung profitieren, um ihre Eigenkapitalbasis zu stärken und somit ihre wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.
Für weitere Informationen und Details zu den aktualisierten Rückzahlungsmodalitäten können Interessierte die Webseite der MBG Hessen besuchen oder direkt Kontakt mit ihnen aufnehmen.