05.03.2024

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Ab dem 27. Februar 2024 können Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden von den neu aufgelegten Förderprogrammen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren. Die Programme "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude" (358/359) und "Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude" (458) sind nun für Anträge offen, wie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angekündigt wurde.

Das Programm 458 bietet einen Zuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern, die effiziente Heizungsanlagen oder Anlagen der Heizungsunterstützung einbauen möchten. Voraussetzung ist, dass das Wohngebäude bereits einige Jahre besteht und selbst bewohnt wird. Die Förderung umfasst auch den Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze. Die Förderungen können kombiniert werden und erreichen bis zu 70 % der Investitionskosten, ergänzt durch einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 EUR.

Zusätzlich zum Zuschuss bietet die KfW einen Ergänzungskredit (358/359) für Sanierungsvorhaben an. Der Kredit kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanzieren, mit einem maximalen Betrag von 120.000 EUR pro Wohneinheit. Dieser Kredit kann nur in Verbindung mit einem Zuschuss der KfW und/oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden, der den neuen Förderbedingungen der BEG EM entspricht.

Die Antragstellung für den Förderzuschuss erfolgt über das Kundenportal "Meine KfW". Der Ergänzungskredit muss vor Baubeginn und innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Zuschusszusage bzw. des Bewilligungsbescheids des BAFA beantragt werden. Weitere Informationen und Dokumente sind auf den Produktseiten der KfW verfügbar.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden können nun von diesen neuen Fördermöglichkeiten profitieren und ihre Sanierungsvorhaben effizient unterstützen lassen.