03.01.2024

Programmende der LfA-Programme AK5, SK6 und IK6

Die LfA Förderbank Bayern stellt zum Anfang des neuen Jahres mehrere Programme ein, deren Fördergegenstände zukünftig durch andere Programme finanziert werden sollen.
Der Startkredit SK6 sowie der Investivkredit IK6 werden durch den neuen Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) abgelöst. Damit einhergehend kommen künftig einheitliche Regelungen für die Förderung von Gründern und etablierten Unternehmen zur Anwendung.
Das Programm Akutkredit AK5 hingegen wurde eingestellt und kann seit dem 01.01.2024 nicht mehr beantragt werden. Für alle Antragsteller der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freiberufler steht weiterhin der Universalkredit zur Verfügung, mit dem unter anderem alle Maßnahmen gefördert werden können, die bislang im Akutkredit förderfähig waren.