02.01.2024

Gründungs- und Wachstumskredit Bayern

Um eine für zukünftige Anforderungen attraktive bayerische KMU-Förderung bieten zu können, passt die LfA zum 01.01.2024 die Struktur ihrer Gründungs- und Wachstumsförderung an, verschlankt und vereinheitlicht zeitgleich die Förderbestimmungen. Konkret bedeutet dies die Einführung des neuen „Gründungs- und Wachstumskredit“, der als ein Produkt die bisherigen Produkte Start- und Investivkredite ablöst. Damit einhergehend kommen künftig einheitliche Regelungen für die Förderung von Gründern und etablierten Unternehmen zur Anwendung. Im Vergleich zur bisherigen Förderung mit Start- und Investivkredit sind damit insbesondere folgende Verbesserungen bzw. Änderungen verbunden:

  • Im Bankenportal der LfA werden künftig Vergabegrundsätze zum Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) veröffentlicht. Diese Vergabegrundsätze definieren in Kombination mit dem Merkblatt „Gründungs- und Wachstumskredit (GuW)“, dem Merkblatt „Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen“ und dem Merkblatt „Nachhaltigkeitsgrundsätze für Programmkredite der LfA Förderbank Bayern“ die Fördervoraussetzungen für den Gründungs- und Wachstumskredit.
  • Einführung einer neuen GuW-Fördergebietskulisse - Unternehmen, die in diesem Fördergebiet Vorhaben durchführen, profitieren von einem besonders günstigen Zinssatz.
  • Abschaffung des Darlehensmindestbetrags
  • Erweiterung und Vereinheitlichung des Laufzeitangebots - Künftig stehen folgende Standardlaufzeiten (Gesamtlaufzeit/Tilgungsfreijahre/Zinsbindung) zur Verfügung: 2/2/2; 5/1/5; 8/2/8; 10/2/10; 12/12/12; 15/1/15; 15/3/10; 20/3/10; 20/3/20
  • Soweit ein Darlehen bis 2 Mio. EUR bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist für Gründungs- und Wachstumsvorhaben eine 60%ige Haftungsfreistellung möglich.
  • Die Mitteleinsatzfrist für Gründungsvorhaben wird von 4 Monaten auf 12 Monate verlängert; damit gilt für den Gründungs- und Wachstumskredit eine einheitliche Mitteleinsatzfrist von 12 Monaten.
  • Aufgrund einer zum 31.12.2023 auslaufenden Kulanzregelung zur Einhaltung der ERP-Bestimmungen ist bei jeglicher Unterschreitung der Investitionskosten eine Darlehenskürzung zu prüfen.

Weitere Details zum neuen Gründungs- und Wachstumskredit sind auf der Webseite der LfA einsehbar.