02.01.2024

Energieliquiditätskredit - Absenkung des Darlehenshöchstbetrages

Der Energieliquiditätskredit mit obligatorischer Haftungsfreistellung wird zur Unterstützung der bayerischen Wirtschaft bei der Bewältigung der Energiepreiskrise in Folge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine ausgereicht. Die LfA Bayern verlängert das Programm bis zum 30.04.2024 und senkt den Darlehenshöchstbetrag ab den 01.01.2024 auf 4 Mio. EUR. Weitere Informationen zum Förderprogramm sind auf der Webseite der LfA Bayern einsehbar.