29.12.2023

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat eine Entwurfsfassung der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) veröffentlicht. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt ab 1. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss. Eckpunkte der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 1. Januar 2024 - Für den Heizungstausch wird es folgende Investitionskostenzuschüsse geben:

  1. Eine Grundförderung von 30 % für alle Wohn- und Nichtwohngebäude für alle Antragstellergruppen; für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist zudem ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 % erhältlich; für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 EUR gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten
  2. Einen Klimageschwindigkeit-Bonus von 20 % bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (sowie Nachtspeicherheizungen und alte Biomasseheizungen) für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer; danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3 % ab, zunächst also auf 17 % ab 1. Januar 2029
  3. Einen Einkommens-Bonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 EUR zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr. Die Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 %.

Für weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind auch künftig bis zu 20 % Förderung erhältlich: 15 % Grundförderung plus ggf. 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus).

Vermieterinnen und Vermieter erhalten ebenfalls die Grundförderung, die sie zugunsten der Mieterinnen und Mieter berücksichtigen müssen. Die entsprechenden Kosten dürfen nicht auf die Mieten umgelegt werden. Hierdurch wird der Anstieg der Mieten durch eine energetische Sanierung gedämpft.

Neu erhältlich sein wird ein Kreditangebot - zinsvergünstigt für Antragstellende bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 EUR pro Jahr - für Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.

Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung - neu bei der KfW - wird voraussichtlich zum 27. Februar 2024 starten. Daher gilt für die Heizungsförderung vorher bereits eine Übergangsregelung: Antragstellerinnen und Antragsteller können förderfähige Vorhaben umsetzen und den Förderantrag dann ausnahmsweise nachträglich nachholen. Diese Übergangsregelung für die Heizungsförderung gilt befristet. Wer zwischen dem 1. Januar 2024 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen. So soll ein möglichst reibungsloser Übergang von der alten zur neuen Förderlandschaft sichergestellt werden.

Die technische Antragstellung für sonstige Effizienzmaßnahmen beim BAFA startet zum 1. Januar 2024.

Weitere Informationen zu der neuen Richtlinie sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz einsehbar. Bitte beachten Sie, dass die Richtlinie vorerst als Entwurf veröffentlicht wurde.