01.09.2023

Entfall BAFA-Umweltbonus für Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Umweltbonus des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Umweltbonus) mit einer neuen Richtlinie angepasst. Ab dem 01.09.2023 können ausschließlich Privatpersonen Förderanträge beim BAFA stellen. Daher entfällt ab diesem Zeitpunkt in den KfW-Produkten "Investitionskredit Nachhaltige Mobilität" (268/269) und "Klimaschutzoffensive für Unternehmen" (293) die Kombinationsmöglichkeit mit dem BAFA-Umweltbonus. Bis zum 30.09.2023 können Sie übergangsweise noch bei der KfW Anträge stellen, die den bis zum 30.08.2023 beantragten Finanzierungsbaustein BAFA-Umweltbonus beinhalten. Ab dem 01.10.2023 ist die Beantragung nicht mehr möglich. Die Merkblätter werden zum 01.10.2023 angepasst. Weitere Informationen zu den Programmen sind auf der Webseite der KfW einsehbar.