17.07.2023

Produktanpassungen im KfW-Umweltprogramm zum 15.07.2023

Ab sofort wird das KfW-Umweltprogramm im Rahmen des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) um ein Modul "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen" ergänzt. Gefördert werden Vorhaben zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität auf Betriebsgeländen oder auf Flächen von Gewerbe- oder Industrieparks und an Betriebsgebäuden. Es werden bis zu 40 % der förderfähigen Kosten der "Natürlichen Klimaschutzmaßnahmen" als Tilgungszuschuss gewährt. Kleine und Mittlere Unternehmen erhalten einen zusätzlichen Bonus von 20 % bzw. 10 % auf die förderfähigen Kosten. Der Tilgungszuschuss ist in der Regel auf einen Höchstbetrag von 1,5 Mio. Euro begrenzt und kann nur in Verbindung mit der beihilfefreien Kreditvariante aus dem KfW Umweltprogramm beantragt werden. Antragsberechtigt sind mehrheitlich private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.  

Seit dem 15.07.2023 ist die Förderung von Dekarbonisierungsmaßnahmen in der Industrie entfallen. Die Förderung thermischer Abfallbehandlungsanlagen wurde im Merkblatt spezifiziert. Darüber hinaus finden in diesem Produkt nunmehr die Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe Anwendung. Weitere Informationen zum Förderprogramm sind auf der Webseite der KfW einsehbar.