03.07.2023

Neufassung der nordrhein-westfälischen "Förderrichtlinie gewerbliche Wirtschaft"

Zum 01. Juli 2023 überarbeitet das nordrhein-westfälische Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie die "Förderrichtlinie gewerbliche Wirtschaft" auf Grundlage des neuen ab 01.01.2023 gültigen GRW-Koordinierungsrahmen.
Zu den wesentlichen Änderungen zählen unter anderem:

  • Die Förderung ist nun nicht mehr abhängig vom sogenannten Primäreffekt.
  • Arbeitsplatz schaffende und Arbeitsplatz sichernde Maßnahmen sind nun gleichermaßen förderfähig. Die Investitionshöchstbeträge wurden auf 750.000 EUR je geschaffenen Arbeitsplatz und 500.000 EUR je gesicherten Arbeitsplatz erhöht.
  • Neue Fördergegenstände wie Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienz- oder Umweltschutzeffekten wurden hinzugefügt. Der Fördergegenstand "Beratung", der in einem separaten Durchführungserlass näher beschrieben wird, wurde ebenfalls überarbeitet und erlaubt nun z. B. dem Antragsteller, frei zwischen einer Förderung gemäß der De-minimis-Verordnung und der AGVO zu wählen.

Alle weiteren Informationen finden sich in der am 6. Juni veröffentlichten neuen Förderrichtlinie.